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Umfrage deckt Thermen-Abzocke auf: Jeder zweite Betrieb in Wien verlangt für Abgasmessung zu viel

hukendu hat mittels anonymer telefonischer Abfrage und Webseiten-Angaben der Installateure die Preise für eine Abgasmessung von 70 Wiener Installateuren erfragt. Etwa 26 der befragten Betriebe bieten die Abgasmessung überhaupt nicht bzw. nicht ohne Thermenservice an. Bei den anderen Betrieben wurde eine teilweise erhebliche Überschreitung des von der Landesinnung Wien festgelegten Höchstbetrags festgestellt.

62 Euro darf die Abgasmessung ohne Service inklusive Wegzeit höchstens kosten; 40 Euro, wenn die Abgasmessung im Rahmen eines Thermenservice durchgeführt wird. Mehr als die Hälfte der befragten Installateurbetriebe in Wien verlangte Preise für eine Abgasmessung, die den erlaubten Höchstbetrag überschritten. Die Recherche ergab für die Abgasmessung OHNE Thermenservice eine Preisspanne von 40 bis 190 Euro.

hukendu hat für Sie die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengefasst:

Was wird bei der Abgasmessung gemessen?
Die Abgasmessung ist bei Thermen über 15kW Leistung Pflicht und muss bei herkömmlichen Thermen alle fünf Jahre durchgeführt werden.

Bei der Abgasmessung werden die chemischen Bestandteile des Abgases der Therme gemessen. Überschreiten diese einen Grenzwert, ist ein Mangel vorhanden, der von einem Fachmann behoben werden muss. Durch die regelmäßige Messung soll die Abgabe von Schadstoffen in die Luft reduziert und eine möglichst energiesparende Nutzung der Therme ermöglicht werden.

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Wer darf die Abgasmessung machen?
Spezielle Überprüfungsorgane, die vom Magistrat der Stadt Wien bestellt wurden, z.B. Rauchfangkehrer. Nach der Überprüfung erhalten Sie eine Prüfplakette mit dem Datum der Überprüfung und dem Termin der nächsten Überprüfung. Am wichtigsten ist aber der offizielle Prüfbericht, der auf Wunsch dem fürs Haus zuständigen Rauchfangkehrer vorgelegt werden muss.

Was kostet die Abgasmessung?
Da die Abgasmessung gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es eine Verordnung der Wiener Landesregierung, nach der die Überprüfung nicht mehr als 40 Euro kosten darf. Wird die Überprüfung nicht im Rahmen eines Thermenservice o.ä. durchgeführt, dürfen höchstens 22 Euro Wegzeitentgeld verrechnet werden. Somit kommt man auf einen Höchstbetrag von 62 Euro, wird die Abgasmessung nicht im Rahmen des jährlichen Service durchgeführt.

Christian Leiner, Landesinnungsmeister Stellvertreter der Wiener Rauchfangkehrer, bestätigt hierzu:
„Die maximale Höhe der Überprüfungskosten zur Abgasmessung lt. Wiener Feuerpolizeigesetz ist in der Überprüfungsentgeltverordnung (B 440-055 – Überprüfungsentgelttarif 2009) festgelegt. Sie beträgt 40 Euro inkl. MwSt. Zusätzlich kann ein Wegzeitentgelt (Pauschale für zurückgelegte Wegstrecken und den hierfür notwendigen Zeit- und Fahrtaufwand) mit 22 Euro inkl. MwSt. in Rechnung gestellt werden.
Die Betreiberin oder der Betreiber erhält einen vom Überprüfungsorgan unterfertigten Überprüfungsbefund. Am Gerät wird eine Prüfplakette angebracht. Ein Wartungsbericht der Geräte ist nicht ausreichend.“

Achten Sie also bei der nächsten Abgasmessung unbedingt auf den Preis und fragen Sie im Zweifelsfall nach.


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