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hukendu-Interview mit DDr. Claudius Ratschew – Thema Gratis Zahnspange

hukendu hat mir DDr. Claudius Ratschew, dem Pressereferenten der Österreichischen Zahnärztekammer, über die Gratis Zahnspange gesprochen.

h: Stimmt es, dass die Preise online nicht angegeben werden dürfen?

C.R.: „Die Werberichtlinie der österreichischen Zahnärztekammer verbietet es den Zahnärzten grundsätzlich, Honorare außerhalb der Ordination zu veröffentlichen. Im Falle der Gratiszahnspange verlangt der Gesetzgeber dies aber explizit entgegen dieser Bestimmung. Wir Zahnärzte stehen also vor der Situation, dass unsere Wahlzahnärzte ihre Honorare für die Gratiszahnspange zwar veröffentlich müssen, aber nicht dürfen. Zu dieser Vorgangsweise des Gesetzgebers möge sich jedermann selbst sein Bild machen.“

h: Darf man die Gratis-Zahnspange auch so nennen, wenn sie es gar nicht ist? Nicht-Vertragsärzte bieten die Gratis-Zahnspange an, aber die Krankenkasse ersetzt in dem Fall nur 80% der Kosten.

C.R.: „Der ehemalige Bundesminister für Gesundheit, Alois Stöger, führte den Begriff der Gratis-Zahnspange ein. Der Begriff ist aber etwas missverständlich, denn auch Wahlzahnärzte dürfen die Leistung, die die Gratis-Zahnspange beinhaltet, anbieten. Bei Nicht-Vertragsärzten erstattet die Kassa aber nur 80 % der Gesamtkosten zurück – die restlichen 20% werden für interne Bürokratie verrechnet. Der Leistungsinhalt und die Voraussetzungen bleiben aber dieselben.“

h: Warum wird die Gratis-Zahnspange nicht von allen Zahnärzten angeboten?

C.R.: „Vom Gesetz her ist jeder Zahnarzt grundsätzlich dazu berechtigt, jeden Teilbereich der Zahnheilkunde auszuüben. Viele von uns spezialisieren sich aber auf ein Fachgebiet oder einen Teilbereich der Zahnheilkunde und bieten dann eben nicht alle Leistungen an. Dieser Schwerpunkt ist zum Beispiel auch davon abhängig, wo sich die Praxis befindet und welches Klientel man bedient.“

Zahnärzte, die die Gratis Zahnspange anbieten:

h: Wie sind die Wartezeiten für die Gratis-Zahnspange?

C.R.: „Die Wartezeiten sind in Österreich unterschiedlich, dürften aber im zumutbaren Bereich liegen, da die Zahnärztekammer bisher keine negativen Meldungen dazu erhalten hat. Nicht allzu viele Kinder und Jugendliche erfüllen die Kriterien für die Gratis-Zahnspange in Österreich, was sich auch entschärfend auf die Wartezeiten auswirken dürfte.“

h: Wie läuft’s mit der Gratis-Zahnspange nach fast einem Jahr?

C.R.: „Aus der Sicht der Zahnärztekammer läuft es gut. Die Patienten, die für die Gratis-Zahnspange infrage kommen, erhalten die nötige Behandlung. Abseits der Gratis-Zahnspange werden aber von den Krankenkassen nun andererseits aber sehr viele Kostenersatzanträge abgelehnt, bei denen durchaus eine medizinische Notwendigkeit zur kieferorthopädischen Behandlung besteht. Die Gratis-Zahnspange ist ein Sonderbudgetposten der Bundesregierung, der mit 80 Mio. Euro pro Jahr begrenzt ist. Die Kosten für die Gratis-Zahnspange belasten das Budget der Krankenkassen also nicht. Die abnehmbare kieferorthopädische Behandlung müssen die Krankenkassen hingegen aus dem eigenen Budget bezahlen und daher werden nun viele Kostenersatzanträge für Kinder abgelehnt, bei denen es aus medizinischer Sicht sehr wohl nötig wäre, eine Zahnregulierung zu erhalten. Manche Kassen sanieren sich daher nun missbräuchlich auf dem Rücken der Kinder.“

h: Wie lange ist diese Zahnspange wirklich gratis? Manche Menschen müssen ja viel länger eine Zahnspange tragen – läuft die Gratis-Zahnspange irgendwann „ab“?

C.R.: „Die Gratis-Zahnspange ist an sich auf drei Jahre Behandlungszeit ausgelegt. Dieser Zeitraum ist in den meisten Fällen als ausreichend einzustufen. Das heißt, das Honorar des Zahnarztes wird auf diese drei Jahre aufgeteilt. Muss die Gratis-Zahnspange länger getragen werden, kommen keine Extrakosten auf den Patienten zu. Die Leistung ‚Gratis-Zahnspange‘ sieht es auch nicht vor, dass der Zahnarzt über diesen Zeitraum hinaus bezahlt wird.“ (Die Behandlung wird natürlich trotzdem abgeschlossen)

h: Kommen irgendwann doch Kosten auf mich zu? Gibt es versteckte Kosten?

C.R.: „Es kommen keine versteckten Kosten auf die Eltern zu. Zwei Reparaturen der Zahnspange sind in die Leistung ‚Gratis-Zahnspange‘ miteinbegriffen.“

h: Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Vertragsarzt für die Gratis-Zahnspange zu werden?

C.R.: „Es gibt einen Kriterienkatalog, den die Zahnärzte, die die Gratiszahnspange anbieten möchten, erfüllen müssen. Unter anderem müssen gewisse Ausbildungsnachweise erbracht werden und 20 selbst fertiggestellte Fälle/Behandlungen mit Multibracket-Zahnspange in den letzten drei Jahren nachgewiesen werden.

h: Wie bekomme ich die Gratis-Zahnspange? Wie ist der Prozess? Muss ich sie extra beantragen oder regelt das mein Zahnarzt?

C.R.: „Wenn der betreffende Zahnarzt einen Kassenvertrag für die Gratis-Zahnspange hat, kann er diese selbst bewilligen und direkt mit der Krankenkassa abrechnen. Hat er keinen Vertrag, muss er den Antrag auf Bewilligung bei der jeweiligen Kasse einreichen.“

Interview mit DDr. Claudius Ratschew, Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer, am Freitag, den 20.5.2016 

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