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Checkliste – Wohnung verkaufen

Sie haben sich entschieden, Ihre Wohnung zu verkaufen, haben schon den passenden Makler gefunden und müssen sich nur noch um wenige Details selbst kümmern.

Energieausweis erstellen lassen – Preise und Anbieter

Was brauche ich alles für den Wohnungsverkauf

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, an was Sie als Verkäufer denken sollten. Aber auch hierbei kann Ihnen Ihr Immobilienmakler weiterhelfen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Ο  Der Energieausweis – Verpflichtend für jeden Wohnungsverkauf

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung benötigen Sie einen Energieausweis, der die Gesamtenergieeffizienz der Immobilie angibt. Dadurch weiß der Käufer, mit welchen Kosten er zusätzlich zu rechnen hat und ob die Wohnung eventuell saniert werden muss. Diesen Ausweis müssen Sie erstellen lassen, da Sie sonst mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden können. Falls Sie innerhalb der letzten zehn Jahre einen Energieausweis z.B. im Rahmen einer Wohnungssanierung haben ausstellen lassen, können Sie diesen verwenden.

Ο  Unterlagen für den Käufer zusammenstellen

Stellen Sie den Interessenten einen Ordner mit wichtigen Informationen zur Wohnung zusammen. Die letzte Betriebskostenabrechnung, ein Grundrissplan, ein Grundbuchauszug und Strom- und Gasabrechnung sollten in diesem enthalten sein.

Ο  Präsentieren Sie Ihre Wohnung im bestmöglichen Zustand für Fotos und Besichtigungen

Die Wohnung sollte geputzt und wenn, möglich frisch, ausgemalt sein. Falls die Wohnung schon seit längerem nicht saniert wurde, können Sie ein neues Heizsystem einbauen lassen, das steigert den Wert der Immobilie.

Ein paar neutrale Einrichtungsgegenstände werten den ersten Eindruck des potentiellen Käufers noch auf! Zuerst werden Fotos für die Bewerbung der Wohnung gemacht, dann können sich seriöse Interessenten die Wohnung persönlich ansehen. Die Besichtigungstermine sollte allerdings der Makler übernehmen, damit der potentielle Käufer auch über mögliche Nachteile oder Sorgen beim Wohnungskauf offen reden kann.

Ο  Die Immobilienertragssteuer

Die Immobilienertragssteuer beträgt ab 1.1.2016 30% des Verkaufspreises. Diese müssen Sie allerdings nicht entrichten, wenn Sie in der Wohnung zwei Jahre lang hauptgemeldet waren oder in den letzten zehn Jahren fünf Jahre lang Ihren Hauptwohnsitz darin hatten.

Ο  Vorbereitungen für den Auszug

Wissen Sie schon, wann Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen wollen? Müssen Sie noch den Keller oder den Abstellraum entrümpeln? ⇒ Entrümpelung vom Profi

Weiter zum Thema Vorbereitung auf den Umzug und Checkliste für den Umzugstag.