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Thermenreparatur – Wer übernimmt die Kosten

Wenn man plötzlich kein warmes Wasser mehr hat der oder die Gastherme defekt ist, ist das nicht nur im Winter äußerst unangenehm. Doch wer muss sich eigentlich um die Instandhaltung der Therme kümmern? Doch wer übernimmt die hohen Kosten für eine Thermenreparatur?

Thermenreparatur Mietwohnung – die Wohnrechtsnovelle soll Klarheit bringen wer zahlt

Im Mietrecht herrscht oftmals Verwirrung, wenn es um die Frage der Instandhaltung einer Therme geht. Mit Inkrafttreten der Wohnrechtsnovelle ab 1. Jänner 2015 müssen die Kosten für die Reparatur oder den Austausch einer Wärmeversorgungsanlage, also meist Therme oder Boiler, vom Vermieter übernommen werden. Die laufende Wartung, dazu gehören beispielsweise die Reinigung oder Abgasmessung, haben die Mieter weiterhin selbst zu bezahlen.

Wen die Wohnrechtsnovelle betrifft

Die Novelle betrifft alle Wohnungen im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Das heißt also, dass die neue Regelung sowohl für Altbau- und Neubauwohnungen sowie für Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen gültig ist.

Anbieter und Preise für ein Thermenservice in Wien:

Die Thermenreparatur übernimmt der Vermieter

Zu beachten ist, dass bei Wohnungen im Teilanwendungsbereich auch dann der Vermieter zur Gänze für die Erhaltung der Therme oder des Boilers verantwortlich ist, wenn im Mietvertrag bisher eigentlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese vertragliche Vereinbarung ist mit der neuen Novelle ungültig. Die neue Regelung gilt außerdem auch für schon bereits bestehende Mietverträge. Eine Rückwirkung der Bestimmung wird allerdings ausgeschlossen. Hat der Mieter in der Vergangenheit eine Gastherme reparieren oder austauschen lassen, so kann er nun nicht nachträglich den Betrag vom Vermieter einfordern.

Regelmäßige Thermenwartung ist Pflicht für den Mieter

Wie schon bereits vor der Wohnrechtsnovelle ist der Mieter weiterhin dazu verpflichtet, die Therme einmal pro Jahr von einem Profi warten zu lassen. Kommt ein Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich der Vermieter weigern, die gesamten Kosten der Reparatur zu übernehmen. Sollte eine nicht durchgeführte Thermenwartung zu einem Defekt der Therme führen, haftet der Mieter für das dadurch entstandene Schadensausmaß. Eine regelmäßiges Thermensevice (zB. Baxi Thermenservice oder Thermenserivce Vaillant) erspart dem Mieter also nicht nur viele Probleme sondern auch Geld.

 

Anbieter für Thermenservice nach Marke
Vaillant Thermenservice                            Junkers Thermenservice
Nordgas Thermenservice                           Löblich Thermenservice
Saunier Duval Thermenservice               Baxi Thermenservice
Viessmann Thermenservice                      Windhager Thermenservice
Wolf Thermenservice                                   Gorenje Thermenservice
Beretta Thermenservice                             Gebe Thermenservice
Rapido Thermenservice