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Warum brauche ich einen Energieausweis

Jeder, der schon einmal ein Haus oder eine Wohnung gemietet oder gekauft hat, wird schon vom Energieausweis gehört haben. Doch was ist ein Energieausweis und warum braucht man ihn überhaupt? Hier ein Überblick über die wichtigsten Fakten.

Firmen, die einen Energieausweis erstellen:

Weitere Anbieter, die Thermografien und Blower Door Test anbieten

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis enthält verschiedene Werte und Daten eines Hauses. Zum Beispiel den Heizwärmebedarf (HWB), den man an der Energiekennzahl ablesen kann. Diese Kennzahl zeigt auf den ersten Blick, wie viel Energie zum Beheizen des Gebäudes notwendig ist.

Der sogenannte „Gesamt-Energie-Effizienz-Faktor“ (fgEE) ist wiederum der Vergleichswert für ähnliche Gebäude.

Außerdem werden auch der Primärenergiebedarf und die Kohlenmonoxidemission ermittelt. Diese Werte geben Auskunft über die ökologische Qualität der Haustechnik.

Im Energieausweis sind auch Empfehlungen angeführt, wie man den Energiebedarf reduzieren kann.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Der Ausweis ist zehn Jahre gültig. Die Kosten dafür sind allerdings nicht reguliert, daher zahlt sich ein Vergleich mehrerer Firmen oft aus.

Warum und wann braucht man einen Energieausweis?

Bei allen Neubauten braucht man den Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Außerdem muss man für geplante Sanierungsarbeiten, die mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle betreffen, und bei Zu- und Ausbauten einen Energieausweis vorlegen können. Dieser kann aber auch bei älteren Bauten jederzeit gemacht werden. Auch wenn man ein Haus, egal welchen Alters, vermieten, verpachten oder verkaufen möchte, muss ein Energieausweis erstellt werden.

Der Energieausweis wird spätestens bei der Einreichung der Baubewilligung, oder wenn man eine Förderung für einen Neubau oder für eine Sanierung beantragen möchte, verlangt.

Rechtlich gesehen ist der Energieausweis vor allem ein Schutz für den Käufer oder Mieter.

Wird nämlich kein Energieausweis vorgelegt und das Gebäude hat keinen, dem Alter und der Bauart entsprechenden Energieverbrauch, kann der Käufer oder Mieter Gewährleistungsansprüche stellen. Er kann aber auch innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss auf Kosten des Verkäufers oder Vermieters einen Energieausweis erstellen lassen, um den tatsächlichen Energieverbrauch feststellen zu lassen.

Grundsätzlich ist der Verkäufer oder Vermieter aber dazu verpflichtet, den energietechnischen Zustand der Liegenschaft bereits im Inserat bekannt zu geben.

Wie bekomme ich einen Energieausweis? Antworten gibt’s im Ratgeber auf hukendu!


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